Spielbetrieb eingestellt

26. April 2020

Spielbetrieb bis August eingestellt

Wie bereits in den letzten Wochen durch den NFV bekannt gegeben wird der Spielbetrieb auf unseren Sportplätzen leider noch bis mindestens August ruhen müssen. Auch der Trainigsbetrieb wurde bis auf weiteres eingestellt. Vereine, Spieler und Fans stellen sich derzeit die berechtigte Frage, wie es mit der aktuellen Saison 19/20 weitergeht.

In einer Umfrage des NFV sprachen sich vergangene Woche rund 1.100 Clubs für den Abbruch der Saison aus. 448 Stimmen votierten für den Vorschlag des NFV-Verbandsvorstandes, die Saison – soweit es die staatlichen Verfügungen zulassen – ab dem Zeitraum 15. August bis 1. September fortzusetzen.

„Ich danke allen Vorstandskollegen und Vereinen für das in dem engen Zeitfenster erhobene Meinungsbild. Es gehört zur gegenseitigen Wertschätzung, unterschiedliche Interessen und Standpunkte auszutauschen und zu respektieren“, erklärte NFV-Präsident Günter Distelrath.

Die Erfahrungen, Eindrücke und Aussagen, die die Kreisvorsitzenden im direkten Austausch mit ihren Vereinen gesammelt haben, sowie die direkt in der Barsinghäuser NFV-Verwaltung eingegangenen Meinungen waren Gegenstand der telefonischen Verbandsvorstandssitzung. Dabei zeigte sich, dass bei den Vereinen ein sehr heterogenes Meinungsbild mit einer Vielzahl von Vorschlägen und Szenarien vorherrscht.

„Diese werden wir jetzt sortieren, intensiv erörtern und zu einer überschaubaren Anzahl von konkreten Vorschlägen zusammenfassen“, erklärte Distelrath. Dabei würde sich der Verband weiterhin an den behördlichen Entscheidungen orientieren. „Wir müssen sehen, welche Anordnungen für Niedersachsen wirksam werden. Diese berücksichtigen wir natürlich bei unseren Überlegungen“, sagte der NFV-Präsident. Der NFV-Verbandsvorstand wird sich am Dienstag, den 28.04.2020, zu einem erneuten Austausch treffen, um über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

 

Quelle: "Meinungsbild der niedersächsischen Vereine mehrheitlich für Abbruch der Saison", Pressemitteilung NFV Nr. 49, 24.04.2020